Versicherungsaufsichtsgesetz und Verbraucherschutz bei PrimAI
Artikel 45 des Schweizer Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) regelt die Tätigkeit von Versicherungsvermittlern und stellt sicher, dass Verbraucher vor unseriösen Praktiken geschützt werden.
Gemäss Art. 45 VAG sind wir verpflichtet, transparent über unsere Vergütungen zu informieren:
Die Courtage beträgt in der Regel 2-4% der Jahresprämie und wird von der Versicherung getragen. Diese Kosten sind bereits in den Prämien kalkuliert und entstehen Ihnen nicht zusätzlich.
Alle unsere Versicherungsberater verfügen über die von der FINMA geforderten Qualifikationen und Zertifizierungen:
Falls Sie mit unserer Beratung nicht zufrieden sind, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Wir ermitteln Ihre individuellen Bedürfnisse durch gezielte Fragen zu Gesundheitszustand, finanzieller Situation und Risikobereitschaft.
Unsere KI-gestützte Empfehlung basiert auf objektiven Kriterien und berücksichtigt alle verfügbaren Optionen am Markt.
Vollständige Aufklärung über Leistungen, Ausschlüsse, Kosten und Kündigungsmöglichkeiten vor Vertragsabschluss.
Gemäss Art. 45 VAG verfügen wir über eine Berufshaftpflichtversicherung, die Sie im Falle von Beratungsfehlern schützt:
PrimAI untersteht der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA):