Ratgeber für werdende Eltern

Schwangerschaft und Krankenkasse — Was Sie wissen müssen

Von den ersten Vorsorgeuntersuchungen bis zur Geburt: Welche Kosten übernimmt die Grundversicherung, und welche Zusatzversicherung lohnt sich?

Kostenlose Beratung für Familien

Was zahlt die Grundversicherung bei Schwangerschaft?

Kurze Antwort: Die Grundversicherung übernimmt alle medizinisch notwendigen Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt — ohne Franchise und ohne Selbstbehalt. Dazu gehören: 7 Vorsorgeuntersuchungen, 2 Ultraschall, die Geburt (Spital, Geburtshaus oder Hebamme zu Hause), Nachsorge und Stillberatung.

Vorsorgeuntersuchungen (7 reguläre Kontrollen)
Ultraschall (2 Untersuchungen, bei Risiko mehr)
Geburt — Spital allgemeine Abteilung, Geburtshaus oder Hausgeburt
Nachkontrolle nach der Geburt
Stillberatung (3 Sitzungen bei einer Hebamme)
Geburtsvorbereitungskurs (CHF 150 Beitrag)

Wichtig: Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt entfallen Franchise und Selbstbehalt vollständig.

Lohnt sich eine Zusatzversicherung für die Schwangerschaft?

Eine Zusatzversicherung muss vor der Schwangerschaft abgeschlossen werden. Während der Schwangerschaft ist ein Neuabschluss praktisch unmöglich.

Halbprivat/Privat-Zimmer bei der Geburt
Freie Arztwahl / Wunsch-Gynäkologe
Geburtshaus vollständig gedeckt
Erweiterte Hebammenleistungen
Komplementärmedizin (Akupunktur bei Schwangerschaft etc.)

Planen Sie eine Schwangerschaft? Schliessen Sie die Zusatzversicherung JETZT ab. Die meisten Versicherer haben 12-24 Monate Wartefrist für Schwangerschaftsleistungen.

Vorgeburtliche Anmeldung — Baby rechtzeitig versichern

Melden Sie Ihr Baby bereits vor der Geburt bei einer Krankenkasse an. So ist es ab dem ersten Atemzug versichert — und kann ohne Gesundheitsprüfung bei jeder Kasse aufgenommen werden, auch für Zusatzversicherungen.

Zur vollständigen Anleitung

Krankenkasse wechseln vor der Geburt?

Die Grundversicherung können Sie auch während der Schwangerschaft wechseln — es gibt keine Gesundheitsprüfung (KVG). Die Zusatzversicherung jedoch nicht: Schwangerschaft gilt als Vorerkrankung. Kündigen Sie bestehende Zusatzversicherungen auf keinen Fall.

Tipp: Vergleichen Sie jetzt die Prämien, besonders für die zukünftige Kinderversicherung.

Häufige Fragen zu Schwangerschaft und Krankenkasse

Werden Schwangerschaftskosten ohne Franchise übernommen?
Ja. Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt entfallen Franchise und Selbstbehalt. Alle medizinisch notwendigen Leistungen werden vollständig von der Grundversicherung übernommen.
Wann sollte ich eine Zusatzversicherung abschliessen?
Vor der Schwangerschaft. Die meisten Versicherer haben eine Wartefrist von 12-24 Monaten für Schwangerschaftsleistungen. Während der Schwangerschaft ist ein Neuabschluss praktisch unmöglich, da Schwangerschaft als Vorerkrankung gilt.
Muss ich mein Baby bei einer Krankenkasse anmelden?
Ja, innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt. Am besten melden Sie das Baby vorgeburtlich an — so ist es ab Geburt lückenlos versichert und kann ohne Gesundheitsprüfung bei jeder Kasse aufgenommen werden.
Kann ich während der Schwangerschaft die Krankenkasse wechseln?
Grundversicherung: Ja, zum regulären Termin (30. November). Zusatzversicherung: Nein, eine Schwangerschaft gilt als Vorerkrankung. Bestehende Zusatzversicherungen nicht kündigen!
Was kostet eine Geburt im Geburtshaus?
Die Grundversicherung übernimmt ca. CHF 3'000 für eine Geburtshausgeburt. Die Differenz (oft CHF 1'000-3'000) tragen Sie selbst oder Ihre Zusatzversicherung. Mit einer ambulanten Zusatzversicherung sind Geburtshaus-Geburten oft vollständig gedeckt.
Zahlt die Krankenkasse Geburtsvorbereitungskurse?
Ja. Die Grundversicherung übernimmt einen Beitrag von CHF 150 an einen Geburtsvorbereitungskurs bei einer anerkannten Hebamme. Einige Zusatzversicherungen zahlen darüber hinaus.

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