Erfahren Sie alles über Kündigungsfristen, benötigte Unterlagen und wie PrimAI die Kündigung automatisch für Sie übernimmt – FINMA-registriert und ohne Datenverkauf.
30. November für Grundversicherung
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Sicher & ohne Datenverkauf
Die Kündigungsfrist für die Grundversicherung ist klar geregelt: Sie können Ihre Krankenkasse bis zum 30. November kündigen, um per 1. Januar des Folgejahres zu einer neuen Kasse zu wechseln. Diese Frist ist im Krankenversicherungsgesetz (KVG) festgeschrieben und gilt schweizweit für alle Versicherer.
Wichtig: Die Kündigung muss bis spätestens 30. November bei Ihrer aktuellen Krankenkasse eingegangen sein. Ein Poststempel vom 30. November reicht nicht aus – das Dokument muss physisch oder digital beim Versicherer vorliegen.
Sonderkündigungsrecht: Bei Prämienerhöhungen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können auch nach dem 30. November noch kündigen, sofern Sie dies innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Prämienrechnung tun.
Versicherungstyp | Kündigungsfrist | Wechsel per |
---|---|---|
Grundversicherung (OKP) | 30. November | 1. Januar |
Zusatzversicherung (VVG) | 3 Monate vor Vertragsende | Meist 1. Januar |
Unfallversicherung | Wie Zusatzversicherung | Nach Vertrag |
Zusatzversicherungen unterliegen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und haben oft längere Kündigungsfristen. Die meisten Zusatzversicherungen müssen 3 Monate vor Vertragsende gekündigt werden. Das bedeutet: Für einen Wechsel per 1. Januar müssen Sie bis spätestens 30. September kündigen.
Ja! PrimAI übernimmt die komplette Abwicklung Ihrer Krankenkassenkündigung. Unser digitaler Service erstellt automatisch alle benötigten Formulare und sorgt dafür, dass alle Fristen eingehalten werden.
Für eine erfolgreiche Kündigung benötigen Sie verschiedene Unterlagen, je nachdem welche Versicherungen Sie kündigen möchten:
Wichtiger Hinweis: Kündigen Sie Ihre Zusatzversicherung erst, wenn Sie eine Zusage von der neuen Krankenkasse haben. Ohne Gesundheitsprüfung können Sie bei Vorerkrankungen abgelehnt werden.
Lassen Sie PrimAI die Kündigung für Sie übernehmen. Automatisch, fristgerecht und FINMA-registriert.
Für die Grundversicherung können Sie bis zum 30. November kündigen, um per 1. Januar zu wechseln. Bei Zusatzversicherungen gelten oft längere Fristen von 3 Monaten.
Nein, die Grundversicherung kann nur zum Jahresende gekündigt werden. Ausnahmen gibt es bei Prämienerhöhungen oder Umzug ins Ausland.
Sie benötigen Ihre Versichertennummer, persönliche Daten und bei Zusatzversicherungen oft eine ärztliche Bestätigung für den neuen Anbieter.
Ja, PrimAI erstellt automatisch alle Kündigungs- und Antragsformulare und sendet diese mit CC an Sie. So verpassen Sie keine Fristen.
Dann müssen Sie ein weiteres Jahr bei Ihrer aktuellen Krankenkasse bleiben. Nur bei Prämienerhöhungen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.